Der Lebenslauf gibt in den Bewerbungsunterlagen Auskunft über den Bewerber. Er trifft Aussagen über dessen Schulbildung, Lehrausbildung bzw. Studium, seinen beruflichen Werdegang und noch zahlreiche Extras.
Deshalb ist er ein wichtiges Dokument, dessen Richtigkeit der Bewerber mit seiner Unterschrift bestätigt. Beim Verfassen gilt es, vorgeschriebene und empfohlene Regeln einzuhalten.
Richtigkeit heißt nicht gleichzeitig völlige Bloßlegung des Bewerbers. Im Lebenslauf dürfen keine Lücken vorhanden sein, weil ihm diese Stationen peinlich sind. Solche Stationen lassen sich aber kosmetisch behandeln. Es macht schon einen Unterschied, ob da steht „arbeitslos von/bis“ oder ob der Bewerber schreibt „arbeitslos von/bis, in dieser Zeit Selbststudium zur Weiterbildung auf dem Gebiet der Hydrauliksteuerung“.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form des Lebenslaufes. Oft wird diskutiert, ob der chronologische Ablauf mit der Schulbildung oder entgegengesetzt mit der jüngsten beruflichen Station beginnt. Dasselbe gilt für das Foto. Gehört es auf das Deckblatt oder auf den Lebenslauf und ist das seit einiger Zeit favorisierte Motiv der halb abgeschnittenen oberen Kopfhälfte vorgeschrieben.
Jeder Bewerber sollte seinen Lebenslauf so verfassen, wie er sich selbst dabei glaubwürdig fühlt. Wichtig ist lediglich, dass alle relevanten Angaben enthalten sind, sein Text keine Schreibfehler aufweist und auf ordentlichem Papier ausgedruckt wurde. Die Beurteilung der äußeren Form und Gliederung trifft jeder Firmenchef ohnehin nach seinem persönlichen Empfinden.
Der Lebenslauf Bewerbung und seine Gliederung
Jeder Lebenslauf beginnt mit der Überschrift „Lebenslauf“. Ob mittig, links- oder rechtsbündig ist egal. Dann folgen die persönlichen Angaben, also Anschrift, Telefon, E-Mail sowie die Staatsangehörigkeit bei ausländischen Mitbürgern. Diese Angaben lassen sich linksbündig formatieren, damit daneben das Foto eingefügt werden kann. Wenn sich das Foto, persönliche Angaben und Lebenslauf auf dem gleichen Blatt befinden, gibt das dem Firmenchef oder Personalleiter bei einem Rückruf den Vorteil, dass er nicht zum Deckblatt blättern muss.
Dann folgen alle Angaben zur Schulbildung und Berufsausbildung bzw. Studium. Falls sich Stationen aus dieser Zeit direkt mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz verknüpfen lassen, kann der Bewerber hier durchaus zwei, drei Sätze über erlangte Spezialkenntnisse einfügen.
Nach diesen Angaben folgt der berufliche Werdegang. Wie eingangs gesagt, ist es eine Ermessensfrage, ob mit dem ältesten oder jüngsten Datum begonnen wird. Alle Angaben des beruflichen Werdeganges müssen schlüssig sein und dürfen keine Lücken aufweisen. Bei Erfolgen in dieser Zeit, die der Bewerber an seinem neuen Arbeitsplatz einsetzen könnte, lohnen sich zwei, drei Sätze zur näheren Erläuterung.
Der Lebenslauf Bewerbung und zusätzliche Angaben
Diese Angaben schließen den Lebenslauf ab. Sie umfassen vor allem Qualifizierungen, evtl. Referenzen und Auslandserfahrungen, Interessen und Hobbys. Hier gehören auch alle sonstigen Kenntnisse hin, die für den zukünftigen Arbeitsplatz von Interesse für den Leser sein könnten.
So wird der Lebenslauf Bewerbung zu einem Dokument mit Aussagekraft, welches beim Firmenchef/Personalleiter Emotionen weckt.